Ab 01.01.2025: „Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Meldepflicht gemäß §29 BMG (Bundesmeldegesetz) besteht. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, bitten wir Sie, beim Check-in ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) bereitzuhalten und einen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.“
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